Stellungnahme zum LKZ-Artikel „Im Zweifel bringt Gentest Klarheit“

Am 22. Mai 2017 veröffentlichte die Ludwigsburger Kreiszeitung, LKZ, einen Beitrag über so genannte „Kampfhunde“. Aufgemacht wird der Artikel mit dem Foto eines zähnefletschenden Hundes. Der Eindruck drängt sich auf: Die LKZ schürt Panik.

Ein Hund liegt entspannt auf dem Rücken
Ist das Bild eines zähnefletschenden sogenannten „Kampfhundes“ repräsentativ? Keinesfalls, wie Bingo zeigt.

Was sollte das, liebe LKZ-Redaktion? Am 22. Mai 2017 bringen Sie einen Beitrag über so genannte „Kampfhunde“. Aufgemacht wird der Artikel mit dem Foto eines zähnefletschenden Hundes, der wohl einen so genannten „Kampfhund“ repräsentieren soll. Überschrieben ist der Beitrag mit „Im Zweifel bringt Gentest Klarheit“. Der Eindruck drängt sich auf: Die LKZ schürt Panik.

LKZ suggeriert „bedenklichen Trend“

Im Artikel stellt Redakteurin Marion Blum Behauptungen auf, für die sie Belege schuldig bleibt. Bereits im ersten Satz des Aufmachers erklärt sie: „Im Südwesten zeigt sich ein bedenklicher Trend: Es gibt immer mehr Kampfhunde.“ Es gibt dazu keine Fakten, keine Quellen, an denen der vermeintliche Trend festgemacht wird. Es genügt Frau Blum nicht, diesen „Trend“ zu suggerieren. Sie gibt zusätzlich eine Wertung ab: Dieser Trend sei „bedenklich“. Ist das fundierter Journalismus?

Die LKZ belegt anschließend anhand von Zahlen, dass die Anzahl der so genannten „Kampfhunde“ im Kreis Ludwigsburg stagniert. Doch dann versteigt sie sich in die Behauptung, es gebe eine Dunkelziffer. Tatsächlich soll es also mehr dieser Hunde geben als es die offiziellen Zahlen sagen. Wäre nicht auch der umgekehrte Fall denkbar, nämlich dass so mancher Hund nach visueller Beurteilung fälschlicherweise zum „Kampfhund“ abgestempelt wird?

Untersuchung zeigt: Beurteilung anhand äußerer Merkmale ist fehlerbehaftet

Ein Hund spielt mit einem Spielzeug
Terrier? Terrier-Mix? Cane Corso? Oder etwas ganz anderes? Bei manchen Hunden ist die Zuordnung anhand äußerer Merkmale nicht eindeutig möglich. Das gilt insbesondere für viele so genannte „Kampfhunde“.

Zu dieser Frage wurde 2014 in den USA eine wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt. Mitarbeiter aus Tierheimen sollten anhand von äußeren Merkmalen feststellen, ob ein Hund ein Pitb ull-Terrier respektive Pitbull-Mischling ist, oder nicht. Diese Einschätzungen wurden mit DNA-Analysen der Hunde verglichen. 120 Hunde wurden den Mitarbeitern vorgestellt, bei 62 kamen die Fachleute zu dem Ergebnis, dass sie einen Pitbull-Terrier oder -Mischling vor sich hatten. Die DNA-Analyse ergab, dass lediglich 25 zum Pitbull-Typ gehörten.

Man darf Tierheimpersonal als sachkundig bezeichnen, wenn es darum geht, einen Hund einzuschätzen. Und dennoch ist dem Irrtum Tür und Tor geöffnet, weil die Genetik doch nicht so ganz simpel ist. Das äußere Erscheinungsbild repräsentiert eben nicht grundsätzlich ein visuell eindeutig bewertbares Muster der genetischen Gegebenheiten.

Es gibt somit berechtigte Zweifel daran, dass „Kampfhunde“ anhand äußerer Merkmale überhaupt zuverlässig eingestuft werden können. Ob der Zähnefletscher im LKZ-Aufmacher wirklich ein „Kampfhund“ ist? Man kann Susanne Jenne, die Sie in Ihrem Beitrag zitieren, nur beipflichten: Nicht alles was nach „Kampfhund“ aussieht, ist ein „Kampfhund“. Sie verfolgen diesen Aspekt im Beitrag leider nicht weiter.

Geringer Einfluss der Genetik auf Verhaltensentwicklung

Ein Hund liegt in einer Wanne mit Wasser.
Welchen Einfluss hat die Genetik auf die Verhaltensentwicklung eines Hundes? Eine geringe. Entscheidend sind äußere Faktoren.

Des Weiteren lassen Sie außer Acht, dass die genetische Basis eines Hundes für die Wesensentwicklung untergeordnete Bedeutung hat. Entscheidend sind verhaltensbiologische Parameter wie Prägung, Sozialisierung, Bindung. Entscheidend ist, dass Hunde Sicherheit erlangen, indem man Vertrauen entwickelt, mit ihnen trainiert, und zwar mit Methoden, die dem Tier gerecht werden.

Anstelle einer „Kampfhundeverordnung“, die der Natur Hohn spricht, hätte die Politik besser ein Heimtiergesetz beschlossen, das Haustiere und Bürger gleichermaßen vor unkundigen oder grob fahrlässigen Tierhaltern schützt. Doch man entschied sich dafür, per Verordnung eine Art Hunderassismus zu implementieren, in dessen Kerbe die LKZ auch 2017 noch schlägt – immerhin datiert die „Kampfhundeverordnung“ Baden-Württemberg vom 16. August 2000.

4 Gedanken zu „Stellungnahme zum LKZ-Artikel „Im Zweifel bringt Gentest Klarheit““

  1. Dieser Schwachsinn-Journalismus gehört VERBOTEN. Wie werden diese Menschen überhaupt ausgebildet ???Danke für die Stellungnahme.

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  2. Es ist absolut nicht gerechtfertigt,dass immer wieder einige Rassen als besonders gefährlich ,ja sogar als „Kampfhunde“ bezeichnet und mit besonders hoher Hundesteuer veranlagt werden.

    Jeder Hund kann zum sogenannten „Kampfhund“ trainiert werden!

    Jeder,der sich mit den sogenannten „gefährlichen“ Hunden wirklich beschäftigt oder sogar zu sich nach Hause geholt hat,bestätigt,dass diese Hunde sich genauso verhalten,wie sie erzogen wurden
    und gehalten werden!
    Sie werden nicht umsonst:
    „Kampfschmuser“ genannnt!

    Der Redakteurin, Frau Blum, ist anzuraten, sich erforderliche Sachkenntnisse über Hunderassen
    zu eigen zu machen,bevor so ein widerlegbarer Unsinn verfasst und gedruckt wird!

    Manche Menschen sind sehr viel gefährlicher als gut erzogene Pittbull u.Co!

    Es wundert mich sehr,dass die LKZ diesen unangebrachten Artikel drucken ließ!

    Es ist einfach nicht fair,Angst und Unruhe mit derart reißerischem Tenor zu verbreiten !

    Stattdessen sollten die Anregungen des Tierheims ,“das andere Ende der Leine“ ,nämlich die Menschen,
    dahingehend verpflichten,durch Sachkundenachweis und eine Art „Hundefühererschein“
    vor dem Kauf eines Tieres beweisen zu müssen,dass sie befähigt sind,ein Haustier artgerecht zu halten und zu ernähren!

    Gudrun Detzner,
    seit fast 60 Jahren gewissenhafte Hunde-u.Katzenhalterin.

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